Qualifizierung für pädagogische Fachkräfte
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit pädagogischer Berufsausbildung und Fachkräfte im Sinne von § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz kann eine verkürzte Qualifizierung im Umfang von mindestens 30 UE ermöglicht werden und gelten somit als ausreichend qualifiziert.
1. Qualifizierung für die Tätigkeit im eigenen Haushalt und als Kinderfrau
Für die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson und/oder im Haushalt der Eltern als Kinderbetreuer/-in gilt folgende Regelung:
Die Teilnehmer/Innen müssen Kurs I absolvieren. Alle Leistungsnachweise (Kolloquium, Konzeption) sind zu erbringen.
Es gilt 90 % Anwesenheitspflicht, die vereinbarte Fehlzeitenregelung ist auch bei Verkürzung der Qualifizierung gültig.
Kurs I – Vorbereitende Qualifizierung (30 UE)
Kindertagespflege die Perspektive der Tagespflegeperson
Erwartungen an die Kindertagespflege und Motivationsklärung
Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege I
Aufgaben und Alltag der Tagespflegeperson
Kindertagespflege – die Perspektive der Kinder
Das Kind in zwei Familien
Gestaltung der Eingewöhnungsphase
Sicherheit drinnen und draußen – Umgang mit Gefahrenquellen
Kindertagespflege –die Perspektive der Eltern
Erstkontakt mit den Eltern – Verständigung und Zusammenarbeit
Rechtliche und finanzielle Grundalgen der Kindertagespflege II – Der Betreuungsvertrag
Schweigepflicht und Schutzauftrag in der Kindertagespflege
Zwischenbilanz
2. Qualifizierung für die Tätigkeit in anderen geeigneten Räumen
Pädagogische Fachkräfte, die in anderen geeigneten Räumen betreuen möchten, sollten zusätzlich zu dem oben angeführten Kurs I und der Erbringung oben erwähnter Leistungsnachweise, an folgenden Veranstaltungen für „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ in Kurs III teilnehmen:
„Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege“ mit 3UE
„Kindergruppen spielerisch leiten“ mit 4UE (wird vor allem Fachkräften ohne Kindergruppenerfahrung empfohlen)
3. Weitere Empfehlungen:
Ebenso wird Fachkräften der Besuch folgender Veranstaltungen empfohlen:
“Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in der Kindertagespflege“ im Kurs III mit 3 UE.
Teilnahme an Konzeption- und Kolloquiums- Vorbereitungen im Kurs IV mit je 3 bzw. 4UE.
4. Möglichkeit der Teilnahme an den Kursen II-IV
Fachkräfte haben bei Interesse die Möglichkeit, an den jeweiligen vollständigen Kursen II, III, und/oder IV teilzunehmen. Die Buchung einzelner Kursthemen ist allerdings nicht möglich.
4. Anerkennung der Unterrichtseinheiten auf Kurs V
Unterrichtseinheiten, die über die geforderten 30 UE hinaus geleistet werden, werden auf die Fortbildungen nach Kursabschluss (Kurs V) angerechnet.
angerechnet.
5.Kursgebühren
Die Kursgebühren werden nach den aktuell geltenden Sätzen berechnet.
Stand: Juli 2019